Google bestraft sich selbst

Google © motorradcbr - Fotolia.com

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Bei so einem großen Unternehmen kann man auch wirklich mal den Überblick verlieren: so ist es zumindest Google ergangen, das nun die Konsequenzen aus einem Web-Fauxpas zieht und eine Strafe gegen sich selbst verhängt. Allem Anschein nach hatte Google Blog-Einträge finanziert, die der Verbreitung von Browser Google-Chrome dienen sollte. Ein Blog-Eintag verlinkte dafür auf die Google-Chrome-Page und versäumte es, das “Nofollow”-Attribut zu verwenden, was gegen die Richtlinien für bezahlte Links des Unternehmens verstößt. Diese Google-Richtlinie soll dafür sorgen, das bezahlte Verlinkungen keine Auswirkungen auf den PageRank der Suchmaschine haben. Der Verstoß hat nun Konsequenzen und soll geahndet werden.

Was zunächst als sehr selbstkritisch wirken könnte, wird in Fachkreisen eher als peinlich angesehen, da es eigentlich gar nicht dazu hätte kommen dürfen und den größten Suchmaschinenbetreiber in einem sehr schlechten Licht stehen lässt. Dabei stehen auch die fachlichen Fähigkeiten von Google in Frage, die bei anderen Werbenden auf die Einhaltung der Richtlinien bestehen und dies mit Argus-Augen überwachen, aber selbst nicht in der Lage zu sein scheint. Doch worum geht es eigentlich genau? Der genaue Ablauf des Missgeschicks ist etwas undurchsichtig, da das Unternehmen nicht selbst dafür verantwortlich schein. Google beauftragte die Werbeagentur Essence Digital um einen Promo-Spot für ihren Chrome-Browser zu schalten. Für die Ausführung des Auftrags wurde eine weitere Firma durch Essence Digital hinzugezogen. Unruly Media sollte dafür sorgen, dass das Promo-Video auf entsprechende Blogs verlinkt wird. Somit scheint Unruly Media für die Fehler verantwortlich, spricht Google aber dennoch nicht frei von der Schuld, die Ausführung des eigenen Auftrags nicht konsequent kontrolliert zu haben. Konsequent dagegen nun die Selbstbestrafung: die eigene Chrome-Seite wurde im PageRank manuell zurückgestuft und soll für 60 Tage statt auf der ersten auf einer hohen zweistelligen Position aufgeführt werden.

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